Schutz bei Kindeswohlgefährdung
Für Grünpünktchen e. V. steht das körperliche und seelische Wohl der betreuten Kinder an erster Stelle. Die individuelle Entwicklung jedes einzelnen Kindes, das Grünpünktchen e. V. anvertraut ist, steht zu jedem Zeitpunkt im Zentrum der pädagogischen Arbeit.
Beobachtungen und Risikoeinschätzung
Ergeben sich innerhalb des Teams von Grünpünktchen Beobachtungen und gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung – etwa körperliche oder seelische Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch –, wird zunächst die Einrichtungsleitung informiert.
Es wird eine zweckmäßige Risikoeinschätzung vorgenommen, die möglichst die gesamte Lebenssituation des Kindes miteinbezieht, da eine Gefährdungssituation zumeist Teil eines komplexen Geschehens ist. Aufgrund dieser umfangreichen und schwierigen Aufgabe haben wir das Recht und die Pflicht, eine insoweit erfahrene Fachkraft in den Prozess der Einschätzung hinzuzuziehen.
Bei der Risikoeinschätzung beachten wir sowohl belastende als auch entlastende Faktoren. Ressourcen können sich beispielsweise in den Kompetenzen des familiären Systems, in der sozialen Einbindung sowie in den Kontakten der Familie oder einzelner Familienmitglieder zu Institutionen widerspiegeln.
Belastende Faktoren finden sich hingegen immer wieder in problematischen familiären Dynamiken, individuellen Belastungen oder problematischen Verhaltensweisen einzelner Familienmitglieder.
Ziel der Gefährdungseinschätzung ist es, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob beziehungsweise inwieweit im jeweiligen Fall eine „dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist“ (§ 27 Abs. 1 SGB VIII) oder ob „eine Gefährdung des Kindeswohls“ (§ 8a SGB VIII, § 1666 BGB) vorliegt.
Einbeziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft
Durch das Hinzuziehen einer Fachkraft soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass nicht alle Mitarbeitenden über die notwendigen Kompetenzen für eine Gefährdungseinschätzung verfügen.
Die Fachkraft hat die Aufgabe, uns bei der Kooperation und Kommunikation zu unterstützen, die Einbeziehung der Eltern und gegebenenfalls des Kindes in die Gefährdungseinschätzung vorzubereiten und zu begleiten sowie mögliche personenbezogene oder institutionelle Verdrängungsmechanismen offenzulegen.
Ferner gehört die Unterstützung bei der Erarbeitung von Hilfe- und Schutzkonzepten für das betroffene Kind zum Aufgabenfeld der Fachkraft.
Beteiligung von Kind und Erziehungsberechtigten
Wir sind dazu verpflichtet, die Erziehungsberechtigten sowie das Kind an der Gefährdungseinschätzung zu beteiligen. Nach § 8 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 SGB VIII ist dieser Beteiligungspflicht eine Grenze gesetzt, wenn die Beteiligung dem Schutz des Kindeswohls abträglich wäre.
Die Kinder sollen dabei immer altersgerecht und ihrem Entwicklungsstand entsprechend beteiligt werden. Da mit der altersgerechten Beteiligung von Kindern keine feste Altersgrenze einhergeht, sind alle Kinder zu beteiligen – auch Kleinkinder. Sollten diese sich noch nicht selbst artikulieren können, kann die Beteiligung durch Interaktionsbeobachtungen erfolgen, zum Beispiel beim Spielen oder Malen sowie durch die Beobachtung von Mimik und Körpersprache.
Unsere Kooperationsverpflichtung schließt auch die Beteiligung der Erziehungsberechtigten bei einer Gefährdungseinschätzung und beim Treffen weiterer Entscheidungen mit ein. Somit gehört es zu unserer Pflicht, die Eltern in schwierigen Situationen oder Konfliktlagen miteinzubeziehen.
Regelmäßig stattfindende Entwicklungsgespräche bieten für uns eine sinnvolle Grundlage, um Bedürfnisse, Auffälligkeiten oder Entwicklungsprobleme der Kinder zu thematisieren. Die entsprechende Fachkraft benötigt für die Gefährdungsabschätzung möglichst umfangreiche Informationen von den Erziehungsberechtigten. Nur so können Verdachtsmomente abgeklärt werden. Gleichzeitig muss die Vertrauensbasis mit den Erziehungsberechtigten aufrechterhalten werden.
Sollten die Eltern in Reaktion auf ein solches Gespräch für ihr Kind einen Wechsel der Kindertageseinrichtung vornehmen, muss Grünpünktchen bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung das Jugendamt informieren.
Gespräche mit den Eltern
Im weiteren Verlauf finden Gespräche mit den jeweiligen Eltern statt. Diese werden von der Fachkraft geführt, die die Familie von Anfang an bei Grünpünktchen e. V. betreut.
Ziel des Gesprächs ist es, das gegenseitige Vertrauen zu bewahren und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, die das Wohl des Kindes wiederherstellen kann.
Dokumentation und Information des Jugendamts
Alle Beobachtungen sowie Gespräche mit den Eltern und dem Team werden von Grünpünktchen e. V. schriftlich dokumentiert.
Gelingt es nicht, eine Kooperation mit den Eltern herzustellen, oder besteht die Annahme einer akuten Gefahr für das Kind, ist Grünpünktchen e. V. verpflichtet, das Jugendamt Regensburg umgehend über die Ereignisse zu informieren und alle schriftlichen Dokumente weiterzuleiten (§ 8a Abs. 4 S. 2 SGB VIII).
Eine Benachrichtigung ist vom Gesetzgeber ausschließlich dann vorgesehen, wenn unser eigenes Handeln und unsere eigenen Bemühungen gescheitert sind oder eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt, die eine sofortige Meldung an das Jugendamt unumgänglich macht.